Transformation Design MA

Hans Binder Knott
Gesetzgebung als Designprozess – zur Rolle von Designer:innen in der deutschen Rechtsgestaltung

Gesetzgebung ist Gestaltung. Sie ist das Entwerfen und Entwickeln – oder auch das Designen – von »Gesetzesprodukten«. Dieses Entwerfen verlangt bestimmte Methodenkompetenzen, die den traditionell an der Gesetzesvorbereitung Beteiligten (den »Legist:innen«) nicht in ausreichendem Maße vermittelt werden. Diese Methodenkompetenzen besitzen gleichzeitig große Überschneidungen mit den Gestaltungskompetenzen verschiedener Designdisziplinen. Dies umfasst sowohl designerische Arbeitsweisen – wie das experimentelle, iterative Arbeiten – als auch designerische Denkweisen – wie das freie Verknüpfen oder das Überwinden hemmender Barrieren – und geht dabei über rein technische Fertigkeiten und »traditionelle« Designtätigkeiten hinaus.

Die Arbeit beinhaltet einerseits die Betrachtung der Gesetzesvorbereitung, sowie ihrer Mängel und deren Ursachen. Andererseits geht es um die Auseinandersetzung mit Designkompetenzen: der angewandten Art ihrer Ausbildung, ihrer Potenziale in Bezug auf die Bewältigung vertrackter Probleme, und die mögliche Rolle von Designer:innen im interdisziplinären Feld der Gesetzgebung. Dort können sie die fachlichen und juristischen Kompetenzen der »traditionellen Legist:innen« um ihre Methodenexpertise ergänzen, und dabei vermittelnde oder unterstützende Funktionen übernehmen, um die Gestaltung von Gesetzen zu verbessern.

Zuletzt geht es aber auch um die Grenzen dieser Überlegungen, die durch bestimmte Aspekte der politischen Entscheidungsfindung gesetzt sind, und um alternative Ansätze, die die Wirkkraft der Methodenkompetenzen besser nutzbar machen würden.

Betreuung:

Prof. Ulrich Fleischmann

Kontakt:

hans.binderknott@hs-augsburg.de
www.hansbinderknott.com/